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   VGH Bayern, 12.01.2010 - 14 ZB 09.2161   

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https://dejure.org/2010,72321
VGH Bayern, 12.01.2010 - 14 ZB 09.2161 (https://dejure.org/2010,72321)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.01.2010 - 14 ZB 09.2161 (https://dejure.org/2010,72321)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - 14 ZB 09.2161 (https://dejure.org/2010,72321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit, weil verwaltungsgerichtliche Entscheidung trotz fehlerhafter Begründung zum richtigen Ergebnis gelangt;Zur Reichweite eines Widerspruchs bei nachfolgender Gesetzesänderung und Ergehen eines Abhilfebescheids im Sonderfall der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 14 ZB 09.2161
    Diese Auffassung hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 24. November 1998 (BVerfGE 99, 300) nochmals bestätigt und entschieden, dass die Besoldung verheirateter Beamter mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern in den Jahren 1988 bis 1996 mit den Grundsätzen über die amtsangemessene Alimentation von Beamten (Art. 33 Abs. 5 GG) nicht vereinbar war.

    In der Entscheidung vom 17. Juni 2004 (BVerwGE 121, 91) kommt das Bundesverwaltungsgericht allerdings zu dem Ergebnis, dass die Besoldung kinderreicher Beamter auch auf der Grundlage des genannten Gesetzes in bestimmten Fällen nicht den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprochen habe, weshalb die Verwaltungsgerichte ab 1. Januar 2000 befugt seien, bei unveränderter Rechtslage, auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts den Dienstherrn eines Beamten mit mehr als zwei Kindern zu höheren Gehaltszahlungen zu verurteilen, soweit die gesetzlich bestimmte Besoldung nicht den konkreten Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (BVerfGE 99, 300) entspreche.

    Entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts ist der Senat der Auffassung, dass der Bescheid der Beklagten vom 16. Februar 2000, mit welchem über die Widersprüche vom 23. Juli 1991, 20. September 1991 und vom 9. Juli 1999 entschieden wurde, eine Vollabhilfeentscheidung nach § 72 VwGO darstellt, weil hierdurch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (BVerfGE 99, 300) auf der Basis des Rundschreibens des Bundesministeriums des Innern vom 22. Dezember 1999 umgesetzt werden sollte.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 14 ZB 09.2161
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 14 ZB 09.2161
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83).
  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 14 ZB 09.2161
    a) Mit Beschluss vom 22. März 1990 (BVerfGE 81, 363) hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die damals geltende Alimentierung kinderreicher Beamter, soweit in der Besoldungsgruppe des gehobenen Dienstes A 11 die Ortszuschläge der Tarifgruppe I c der Stufen 5 und höher festgesetzt sind, mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar ist.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 14 ZB 09.2161
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (BVerwG vom 10.3.2004 DVBl. 2004, 838/839).
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 34.02

    Besoldung kinderreicher Beamter; Gesetzesbindung der Besoldung;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 14 ZB 09.2161
    In der Entscheidung vom 17. Juni 2004 (BVerwGE 121, 91) kommt das Bundesverwaltungsgericht allerdings zu dem Ergebnis, dass die Besoldung kinderreicher Beamter auch auf der Grundlage des genannten Gesetzes in bestimmten Fällen nicht den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprochen habe, weshalb die Verwaltungsgerichte ab 1. Januar 2000 befugt seien, bei unveränderter Rechtslage, auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts den Dienstherrn eines Beamten mit mehr als zwei Kindern zu höheren Gehaltszahlungen zu verurteilen, soweit die gesetzlich bestimmte Besoldung nicht den konkreten Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (BVerfGE 99, 300) entspreche.
  • VGH Bayern, 08.11.2010 - 14 ZB 10.1925

    Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit; keine zeitnahe Geltendmachung;

    Zur Begründung nimmt der Verwaltungsgerichtshof zunächst auf die zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung Bezug (§ 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO), die im Ergebnis der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 14.3.2010 Az. 14 ZB 09.2224; Beschluss vom 12.1.2010 Az. 14 ZB 09.2161, Beschluss vom 12.1.2010 Az. 14 ZB 09.2080) entspricht.

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 17. Dezember 2008 (Az.: 2 C 42/08) nochmals ausdrücklich bestätigt; der Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (Beschlüsse vom 23.3.2010 Az. 14 ZB 09.2224 und vom 12.1.2010 Az. 14 ZB 09.2161 sowie 14 ZB 09.2080).

  • VGH Bayern, 23.03.2010 - 14 ZB 09.2224

    Kein Verfahrensfehler bei Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kläger

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 17. Dezember 2008 (Az.: 2 C 42/08) nochmals ausdrücklich bestätigt; der Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (Beschlüsse vom 12.1.2010 Az. 14 ZB 09.2161 und 14 ZB 09.2080).
  • VG Augsburg, 21.02.2011 - Au 2 K 10.1584

    Amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 17. Dezember 2008 (Az.: 2 C 42/08) nochmals ausdrücklich bestätigt; der Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (Beschlüsse vom 12.1.2010 Az. 14 ZB 09.2161 und 14 ZB 09.2080).
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